Referenz KWK-Gutachten
KWK-Anlagen können nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgestz (KWKG) gefördert werden. Hierfür ist ein Nachweis der Hocheffizienz notwendig.
Sachverständigenleistungen
Projektbeschreibung
Voraussetzung für den Anspruch eines Betreibers auf Zahlung eines KWK-Zuschlags ist die Zulassung der KWK-Anlage im Sinne des KWK-Gesetzes. Der Zulassungsantrag muss ein technisches Sachverständigengutachten nach AGFW Arbeitsblatt FW 308 enthalten. In diesem KWK-Gutachten wird u. a. die Hocheffizienz der KWK-Anlage nachgewiesen und der Berechnungsweg zur Ermittlung des förderungsfähigen KWK-Stromanteiles festgelegt. Die RMD-Consult GmbH hat umfangreiche Erfahrungen in der Erstellung von KWK-Gutachten für verschiedene Auftraggeber und KWK-Anlagen. KWK-Anlagen können nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gefördert werden. Hierfür ist ein Nachweis der Hocheffizienz notwendig.
Die RMD CONSULT erstellt unabhängige Sachverständigengutachten zur Berechnung des KWK-Stromanteils nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz für modernisierte BHKW- und GuD-Anlagen.
Leistungsumfang
- Einordnung der Anlage in Kategorie der zuschlagsberechtigten KWK-Anlagen nach KWKG § 5 (ggf. mit Nachweis Modernisierungskosten)
- Nachweis der Hocheffizienz
- Festlegung des Berechnungsweges zur Ermittlung des KWK-Stroms nach AGFW FW 308
- Zusammenfassung der Ergebnisse in einem KWK-Gutachten
Technische Daten
KWK-Anlagen
GuD-Anlagen | 66–105 MWel |
BHKW-Anlagen | 2–17 MWel |
Mikrogasturbinen | 0,2–2,0 MWel |
GT-KW mit AHDE | 7–12 MWel |
Auftraggeber
- BMW AG Dingolfing
- Kraftwerk Plattling GmbH
- DSM Nutritional Products GmbH
- Heizkraftwerk Meggle Betreibergesellschaft mbH
- Evonik Degussa GmbH
- Dragenopharm Apotheker Püschl GmbH
- Bayernwerk Natur GmbH
- E.ON Technologies GmbH
- Flughafen München GmbH
- E.ON Kraftwerke GmbH
- E.ON Energy Projects GmbH